Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich für Aus- und Weiterbildungszwecke zwischen 2 und 12 Monaten freistellen zu lassen, ohne das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Bei einer vollständigen Nutzung von 12 Monaten ist eine erneute Bildungskarenz für die nächsten 3 Jahre ausgeschlossen . Teilt man die Karenz in Abschnitte auf, müssen diese jeweils mindestens 2 Monate dauern.
Während der Bildungskarenz bezieht der/die Arbeitnehmer/-in Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsmarktservice. Es ist erlaubt, bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 500,91 Euro (2023) nebenbei zu verdienen. Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist beim jeweiligen Arbeitsmarktservice zu stellen.
Eine kontinuierliche Beschäftigungsdauer von mind. 6 Monaten bei einem Arbeitgeber, bei der das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Einigung zwischen Arbeitnehmer/-in und dem/derArbeitgeber/-in.
Die/der Arbeitnehmer /-in sollte die Anforderungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.
Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen mit einem wöchentlichen Gesamtumfang von 16 oder 20 Stunden.
Abstimmung mit dem/der Arbeitgeber/in
Klärung mit dem Arbeitsmarktservice
Schriftliche Bestätigung seitens des Bildungsinstituts von 16 oder 20 Wochenstunden
Einreichung des Antrags beim Arbeitsmarktservice
In der Bildungskarenzzeit besteht sowohl Kranken- als auch Unfallversicherungsschutz. In dieser Zeit gibt es keinen speziellen Kündigungsschutz. Dennoch gilt weiterhin der Schutz vor "Kündigung aus bestimmten unlauteren Gründen". Das bedeutet, man darf nicht allein aufgrund der Absicht oder tatsächlichen Inanspruchnahme einer Bildungskarenz gekündigt werden.
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Die Bildungsteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 4 bis 24 Monaten zu verringern, um sich auf Bildungs- und Weiterbildungsaktivitäten zu konzentrieren, ohne dass sie ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen müssen. Die Arbeitszeit kann zwischen 25 % und 50 % des derzeitigen Arbeitsumfangs verringert werden.
Eine kontinuierliche Beschäftigungsdauer von mind. 6 Monaten bei einem Arbeitgeber, bei der das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Einigung zwischen Arbeitnehmer/-in und dem/der Arbeitgeber/-in. Die/der Arbeitnehmer /-in.
Die/der Arbeitnehmer /-in sollte die Anforderungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.
Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen mit einem wöchentlichen Gesamtumfang von 10 Stunden.
Abstimmung mit dem/der Arbeitgeber/in
Klärung mit dem Arbeitsmarktservice
Schriftliche Bestätigung seitens des Bildungsinstituts von 10 Wochenstunden
Einreichung des Antrags beim Arbeitsmarktservice
Unsere Bildungsangebote können im Rahmen der Bildungsteilzeit genutzt werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir gerne Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.
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Oberösterreich - Bildungskonto
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
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