FÖRDERUNGEN EINZELNER BUNDESLÄNDER

 

OÖ – Bildungskonto des Landes OÖ

Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.

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Wien – WAFF

Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.

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NÖ – Bildungsförderung

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.

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Salzburg – Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg die Kursgebühren von Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich verwertbar sind. Der Förderungswerber muss entweder seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte in Salzburg haben. Die finanzielle Unterstützung kann erst nach Abschluss der Ausbildung beantragt werden.

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Steiermark – Bildungsscheck für Beschäftige 50+

Mit dem Bildungsscheck für Beschäftige 50+ sollen Anreize zur beruflichen Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen gesetzt werden. Es werden 50 % (max. 500 Euro) von Kursen gefördert, wenn der Kurs dem aktuellen Berufsleben dient, oder dieser eine Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung darstellt.

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Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Berufliche Weiterbildung, die von Basisqualifizierungen bis hin zu branchen- und berufsspezifischen Weiterbildungen sowie Umschulungen reicht. Dieses Projekt ist für Grazerinnen und Grazer, die wenig Geld verdienen. Es gibt bis zu 2.500,- Euro Förderung für berufliche Fortbildungen oder Weiterbildungen. Sie bekommen die Förderung nur, wenn eine Fortbildung oder Weiterbildung Ihnen bei der Arbeits-Suche oder auf Ihrem jetzigen Arbeitsplatz wirklich helfen kann. 

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Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss

Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.

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Tirol – Bildungsgeld-update

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.

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Vorarlberg – Bildungszuschüsse

Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.

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Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer

Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.

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