Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 80 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,80 x 31(wenn Juli) = 248 Euro). 

Voraussetzungen für Bildungsteilzeit

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
  • Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von der Vitalakademie
  • Antragstellung beim AMS

Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgepräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab. 

Weitere Informationen 

Unsere Fernstudien sind auch in der mobilen App für iOS und Android verfügbar
Download on the App Store Jetzt bei Google Play
App Store ist eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern und Regionen.
Google Play und das Google Play-Logo sind Marken von Google LLC.