Bildungskarenz – Infos und Voraussetzungen

Allgemeines zur Bildungskarenz

Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Was die beanspruchte Zeit angeht, ist man als Freigestellte/r großteils flexibel: Werden die 12 Monate auf einmal beansprucht, so ist man für die folgenden drei Jahre für eine weitere Bildungskarenz „gesperrt“. Wird die Karenzzeit auf mehrere Teilstücke aufgeteilt, muss jedes davon mindestens 2 Monate betragen.

Weiterbildungsgeld

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 438,05 Euro (2018) während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung. Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist beim jeweiligen Arbeitsmarktservice zu stellen.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in.
  • Der/die Arbeitnehmer/-in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/-in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 20 bzw. 16 Wochenstunden von der Vitalakademie
  • Antragstellung beim AMS

Kündigungs- & Versicherungsschutz

In der Zeit der Bildungskarenz ist man sowohl kranken- als auch unfallversichert.

Jedoch gibt es in der Zeit der Bildungskarenz keinen gesonderten Kündigungsschutz. Es gilt aber wie immer der Schutz für einer „Kündigung aus bestimmten unlauteren Motiven“ – konkret heißt das, man darf nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich beanspruchten Bildungskarenz gekündigt werden.

Online-Fernstudium & Bildungskarenz

Die meisten unserer Ausbildungen sind für sich alleine, aber jedenfalls in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab. 
Weitere Informationen

Unsere Fernstudien sind auch in der mobilen App für iOS und Android verfügbar
Download on the App Store Jetzt bei Google Play
App Store ist eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern und Regionen.
Google Play und das Google Play-Logo sind Marken von Google LLC.